Hinweise zum Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien und Akkus unentgeltlich an unserer Verkaufsstelle zurückgeben. Sie können die Batterien und Akkus auch vor Ort in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel (überall dort, wo Batterien verkauft werden) unentgeltlich zurückgeben.

 

Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

 

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte des § 17 Abs. 3 Batteriegesetz (BattG) überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie darunter mit dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (Hg, Cd oder Pb) gekennzeichnet.

 

Das unter diesem Zeichen befindliche chemische Symbol hat jeweils folgende Bedeutung: Pb: Blei, Cd: Cadmium, Hg: Quecksilber.

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